Das BAMF hat manchen der 2015 und 2016 angekommenen
Syrern und Irakern im Eilverfahren und ohne persönliche Anhörung schriftlich
den vollen Flüchtlingsstatus (nach Genfer Flüchtlingskonvention, GFK-Vermerk im
Ausweis, Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, i.d.R.) erteilt. Nun lädt das BAMF
davon betroffene Syrer und Iraker schriftlich zu einem FREIWILLIGEN Gespräch
ein. Ziel des Gesprächs ist die nachträgliche Befragung der Betroffenen zu
ihren Asylgründen und eine evtl. Rücknahme der Entscheidung oder eine Herabsetzung des
Status (z.B. subsidiärer Schutz). Folglich kann dies weitreichende
Folgen für die Geflüchteten haben.
RA Hubert Heinhold von PROASYL beschreibt dieses
Verfahren ausführlich und RÄT BETROFFENEN DRINGEND DAVON AB, DIE EINLADUNG ZU
DIESEM GESPRÄCH ANZUNEHMEN UND SCHRIFTLICH ABZUSAGEN.
Den Kommentar finden Sie hier:
[1] Das empfiehlt auch die Rechtsberatung des
Willkommenszentrums in der Potsdamer Straße. Im Einzelfall sollte man sich
jedoch noch einmal konkret erkundigen (auch telefonisch möglich: Herr Hofam
030-9017-2312 (direkte Durchwahl, allgemeine Auskunft 030 9017-2326) Mit
freundlichen Grüßen
Quelle:Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf